26-26VOB/A-EU OFFEN

Neugestaltung des Verkehrskonzeptes im Zuge des Drei-Kronen-Quartiers in Tuttlingen

Ausschreibende Stelle
Stadt Tuttlingen
Leistungsort
Karlsruhe, Stadtkreis
Angebotsfrist
22. Oktober 2026, 08:00 in 35 Tagen
Leistung
CPV 45231000
Original
Bekanntmachung öffnen
Projektbeschreibung

26-26 Neugestaltung des Verkehrskonzeptes im Zuge des Drei-Kronen-Quartiers in Tuttlingen: Die Stadt Tuttlingen, der Eigenbetrieb Stadtentwässerung (EBS) sowie die Stadtwerke Tuttlingen (SWT) beabsichtigen im Zeitraum von Februar 2027 bis Ende April 2028 die Maßnahme "Neugestaltung des Verkehrskonzeptes im Zuge des Drei-Kronenquartiers in Tuttlingen", hier: Ausbau der Katharinenstraße (BA 2)" durchzuführen. Die Maßnahme gehört damit zum Gesamtprojekt Drei-Kronen-Quartier.

Solche Ausschreibungen gibt es laufend.
Lassen Sie sich die nächste bringen.

TenderGenie liest täglich alle deutschen Vergabeplattformen und benachrichtigt Sie, wenn eine Ausschreibung zu Ihrem Betrieb passt. Aus dieser Seite abgeleitet:

Bauwesen & Infrastruktur Karlsruhe, Stadtkreis Öffentliche Auftraggeber

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar

Lose

Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.

Los Leistung Ausführung
LOT-0001 Neugestaltung des Verkehrskonzeptes im Zuge des Drei-Kronen-Quartiers in Tuttlingen Die Baumaßnahmen umfassen im Wesentlichen folgende Leistungen: - Neubau und Sanierung von Kanalhauptleitungen - Sanierung von Kanalhausanschlüssen - Sanierung der Wasserhauptleitung und Hausanschlüsse - Kabelarbeiten (FttB, Leerrohrsysteme, Strom, Beleuchtung) - Sanierung des Straßenraumes im Vollausbau Jan. 2027 – Apr. 2028

Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen konnten nicht automatisch geladen werden. Du findest sie direkt beim Auftraggeber.

Verfahren

Verfahrensart
VOB/A-EU
Veröffentlicht
13. September 2026
Angebotsfrist
22. Oktober 2026, 08:00

Vergabestelle

Stelle
Stadt Tuttlingen
Kontakt
bauservice@tuttlingen.de
Original
Bekanntmachung auf dem Vergabeportal öffnen

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.