02-26-5041VGV OFFEN
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Bauoberleitung sowie die örtliche Bauüberwachung für alle vertragsgegenständlichen Leistungen, Fach- und Teillose. Er zeichnet verantwortlich für deren vertragsgemäße und ordnungsgemäße Erfüllung. Im Bereich der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke umfasst die örtliche Bauüberwachung insbesondere das Überwachen der Bauausführung auf Übereinstimmung mit den freigegebenen Ausführungsunterlagen und den bauvertraglichen Vorgaben. Hierbei sind die vertraglich vereinbarten Termine und Fristen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen Vorschriften sowie sämtliche umweltfachlichen Vorgaben und Auflagen strikt einzuhalten. Die Leistungserbringung erfolgt vollumfänglich gemäß Teil 2 ("Richtlinien für das Abwickeln der Verträge") des HVA B-StB sowie nach den aktuellen Regelungen und Rundschreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (z. B. M-BÜ-ING).
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| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0000 | Externe BÜ ENB BW Ruhrbrücke Gegenstand dieser Ingenieurleistungen sind die Bauoberleitung sowie die Bauüberwachung für den Ersatzneubau der Ruhrbrücke, deren Ausführungszeitraum voraussichtlich rund 60 Monate umfasst. Der Auftragnehmer übernimmt diese Leistungen für alle vorgesehenen Fach- und Teillose gemäß den zugrundeliegenden Bauverträgen und sorgt für deren vertragsgemäße Erfüllung. Die örtliche Bauüberwachung bei den Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken beinhaltet dabei die lückenlose Überwachung der Objektausführung. Hierbei ist die Übereinstimmung mit den freigegebenen Ausführungsunterlagen, dem Bauvertrag samt aller Termine und Fristen, den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen Vorschriften unter Berücksichtigung umweltfachlicher Vorgaben und Auflagen sicherzustellen. Die Leistungserbringung erfolgt strikt gemäß Teil 2 "Richtlinien für das Abwickeln der Verträge" des HVA B-StB (Stand 03/23) sowie nach den einschlägigen, vom Bundesministerium herausgegebenen Regelungen, Rundschreiben und Richtlinien (wie z. B. dem M-BÜ-ING). | — |
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